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EAG: Marktprämienverordnung beschlossen

Bis 2030 will Österreich nur noch Strom aus erneuerbarer Energie erzeugen. Das im letzten Jahr beschlossene EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz) schafft stabile Rahmenbedingungen für den dafür notwendigen Ausbau an Wind, Sonne, Wasser und Biomasse. Nun ist auch die ausständige Marktprämienverordnung beschlossen worden, sodass das Marktprämiensystem des EAG nun insgesamt wirksam werden kann. 

Marktprämien als Absicherung nach unten
Die Verordnung regelt den Zuschuss, den Betreiber von Ökostromanlagen zur Erzeugung bekommen, wenn die Marktpreise zu niedrig sind. „Die Marktprämienverordnung ist ein zentraler Baustein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich weiter voranzutreiben“, so Klimaministerin Leonore Gewessler.

„Angesichts der aktuellen Strommarktpeise ist das Marktprämiensystem des EAG in erster Linie eine Absicherung nach unten, so dass für den kapitalintensiven Ausbau erneuerbarer Energien eine grundlegende Investitionssicherheit besteht,“ so Markus Winter, Vorstand Technik der Windkraft Simonsfeld.

Fördervolumen für 2 Jahre festgeschrieben
Damit können nach mehr als 1.000 (!) Tagen nur wieder Verträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden. Erstmals wird dabei die Förderung von Ökostromanlagen für zwei Jahre festgeschrieben. Für 2022 sind das 390 Megawatt Windkraft und 90 Megawatt Wasserkraft, für 2023 400 Megawatt Windkraft und 170 Megawatt Wasserkraft. Zusätzlich stehen für diese beiden Jahre Kontingente von je 700 Megawatt Photovoltaik, 15 Megawatt Biomasse und 1,5 Megawatt Biogas zur Verfügung.

„Ob eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2030 gelingen kann, liegt nun an den Bundesländern. Hier muss auch der Bund Druck machen, damit rasch entsprechende Eignungszonen ausgewiesen werden, die Behörden personell besser ausgestattet werden und die Genehmigungsverfahren optimiert werden“, fordert Winter.

Derzeit reichen die ausgewiesenen Flächen bei weitem nicht aus, um das Ausbauziel einer Stromversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen. Mit Ausnahme des Burgenlands haben die Bundesländer in keiner Weise angemessen auf Klimakrise, Gaspreisexplosion und Energiepreiskrise reagiert.