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Windkraft, Warteschlangenabbau, die Coronakrise und EAG

Mit der Ökostromnovelle 2019 kann die Windstromerzeugung bis 2024 um knapp ein Drittel gesteigert werden. Gleichzeitig fehlt neuen Windparkprojekten die so dringend nötige Perspektive. „Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss einen Windkraftausbau von jährlich zumindest 120 Windrädern mit einer Erzeugungskapazität von 1,2 Milliarden kWh ermöglichen“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

2020 nur 8 Windkraftwerke
„Durch die Stopp-and-Go Politik bei der Ökostromförderung war der heurige Ausbau bereits gering, durch die Coronakrise wird er nun weiter gedämpft“, bemerkt Moidl. Daher wird sich heuer die Umsetzung der ohnehin wenigen Windkraftprojekte verzögern. Voraussichtlich können 2020 in Österreich lediglich 8 Windräder errichtet werden. Gleichzeitig werden bei einem Repowering-Projekt 9 Windräder abgebaut. Somit wird es erstmals in der österreichischen Windkraftgeschichte Ende des Jahres weniger Windräder geben als im Jahr davor.

Ökostromnovelle 2019
Nach mehr als sechs Jahren Diskussion über eine Anpassung des Ökostromgesetzes an die geänderten Strommarktbedingungen ist es im Herbst 2019 zur zweiten kleinen Novellierung gekommen. Auch diese Novellen konnte die Warteschlange der genehmigten Projekte nicht abbauen. Nach wie vor warten genehmigte Windräder mit einer Leistung von 18 MW auf einen Fördervertrag.

Stopp-and-Go-Politik wird fortgesetzt
Die Förderverträge durch die Ökostromnovelle wurden zum Teil mit deutlichen Einschnitten bei der Höhe der Einspeisetarife, nämlich mit bis zu 10 Prozent Abschlag, vergeben. Dadurch sind viele Betreiber gezwungen ihre Projekte umzuplanen und andere Anlagen zu nutzen, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Windparks gewährleisten zu können. Bis 2024 können somit 320 Windräder mit einer Leistung von 1.185 MW und einer zusätzlichen Stromerzeugungskapazität von mehr als 2 TWh (Mrd. kWh) errichtet werden. „Auch wenn dadurch die Windkraftleistung in Österreich um knapp ein Drittel erhöht werden kann, ist der Ausbau für die Erreichung des Regierungsziels von 100 Prozent erneuerbaren Strom bis 2030 um die Hälfte zu niedrig“, so Moidl.

Erneuerbaren Ausbau Gesetz – Fluch oder Segen?
„Dies ist keine gute Voraussetzung für ein ambitioniertes Ziel wie einer 100-prozentigen Stromversorgung durch erneuerbare Energien“, bemerkt Moidl. Windparks bedürfen einer mehrjährigen Planungszeit. Diese wird von Betreibern nur angegangen, wenn eine Umsetzung des Projektes realistisch ist. Erst ein neues Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz kann die Planung anreizen. Die Umsetzung erfolgt einige Jahre danach. „Daher ist es so wichtig ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz zu bekommen, das auch den Ausbau wirklich ermöglichen kann“, erklärt Moidl: „Ein rasches Gesetz, dass die nötigen Ausbaumengen nicht sicherstellt, wäre kontraproduktiv.“ Für eine Stromversorgung aus 100 Prozent erneuerbarer Energie bedarf es unter anderem eines Windkraftausbaus von mindestens 120 Windrädern mit einer Leistung von 500 MW und einer Erzeugungskapazität von 1,2 TWh (Mrd. kWh) pro Jahr. Nach jahrelanger Wartezeit und einer neuen Regierungsvereinbarung hofft die Windbranche, dass diesmal die Umsetzung der politischen Ziele auch tatsächlich erfolgen wird.

Quelle: IG Windkraft