Windparkprojekt Wullersdorf wird weitergeführt
„Wir führen unser Windparkprojekt in Wullersdorf selbstverständlich weiter. Berichte über ein Aus des Projekts sind falsch, zumal ein positives Gutachten für vier Anlagen vorliegt“, stellt Markus Winter, Technikvorstand der Windkraft Simonsfeld, klar.
Symbolfoto - (c) Klaus Rockenbauer
Der Windpark wurde ursprünglich mit fünf Anlagen und 34 MW Leistung als UVP-pflichtiges Projekt eingereicht und nach mehrjähriger umfassender Prüfung im Februar 2025 von der Niederösterreichischen Landesregierung genehmigt. Erst danach siedelte sich im Projektgebiet ein streng geschütztes Kaiseradlerpaar an. Dies wurde von der Windkraft Simonsfeld selbst ordnungsgemäß gemeldet. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied infolgedessen am 27. August 2026, dass nur eine der fünf Anlagen aufgrund ihrer Nähe zum Horst nicht genehmigungsfähig sei.
Dessen ungeachtet wies das BVwG den Genehmigungsantrag für alle fünf Anlagen ab. Nicht aus naturschutzfachlichen Gründen, sondern weil durch den Wegfall einer Anlage der für ein UVP-Verfahren relevante Schwellenwert von 30 MW nicht mehr erreicht wird. Damit sei das BVwG aus seiner Sicht für die Entscheidung über die erhobenen Beschwerden nicht mehr zuständig. Das Projekt müsse demnach in einem eigenen Verfahren bei anderen Behörden neu eingereicht werden. „Diese Ansicht ist für uns nicht nachvollziehbar. Es ist unverständlich, dass die restlichen vier Anlagen, die bereits über Jahre umfassend und nach strengsten Kriterien mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft wurden, nun nochmals in einem neuen Verfahren geprüft werden sollen. Das führt zu weiteren Verzögerungen, ohne dass ein höherer Prüfstandard entsteht. Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass eine Entscheidung über die verbleibenden vier Anlagen im anhängigen Verfahren rechtlich möglich gewesen wäre“, erklärt Winter.
Dafür spricht aus Sicht des Unternehmens auch ein vorliegender Feststellungsbescheid des Landes Niederösterreich. Dieser bestätigt, dass das Vier-Anlagen-Projekt UVP-pflichtig ist.
„Wir werden die Entscheidung des BVwG daher umfassend rechtlich prüfen und die notwendigen weiteren Schritte setzen. Klar ist: Wir halten am Windpark Wullersdorf fest und werden das Projekt im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Möglichkeiten konsequent weiterführen“, bekräftigt Winter.